Foto Pötter GmbH - Babyfotografie im Marienhospital Oelde
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A. Besonderheiten für den Verkauf

1. Eigentumsvorbehalt
An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

2. Verzug/Mahnkosten
Kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Mahnungen nach  Verzugseintritt berechnen wir pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.


3. Verjährung bei Mängeln an gebrauchten Sachen
Ansprüche aus Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden.
Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.

B. Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten

1. Urheberrecht/Freistellung bei Verletzung
Bei allen uns übertragenen Arbeiten setzen wir das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer etwaigen Verletzung stellt uns der Auftraggeber frei.

2. Aufbewahrung und Abholung
Die von uns fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur kostenlosen
Aufbewahrung sind wir nur für 3 Monate nach dem unverbindlich genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder eines schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über. Wir sind berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zu versenden, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen oder auch aufgrund unseres Pfandrechts zu verwerten oder für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.

3. Verjährung
Ansprüche aus Mängeln bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen verjähren in einem Jahr ab
Abnahme. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.

C. Generell geltende Bestimmungen

1. Termine
Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs des zu
beseitigenden Schadens in der Werkstätte genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine
schriftliche Terminvereinbarung oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen
Überschreitung dieser Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 2
Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall von der Bestellung zurücktreten oder
Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen.


2. Rechte des Käufers bei Mängeln
Wir werden den Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Garantien des Herstellers (laut der zum Gerät gehörenden Garantiekarte) unterstützen. Für unsere eigene Gewährleistung bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 3.


3. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet.

 

Mai 2014

Ihr Foto Pötter Team

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